Beratung und Immobilienbewertung
Sie planen ein Haus, eine Wohnung zu kaufen oder zu verkaufen?
Bei Immobilienkäufen gibt es schon allein aufgrund der damit verbundenen Rechtsfolgen einiges zu beachten.
Der Kaufpreis einer Immobilie
Jeder Käufer und auch Verkäufer fragt sich, was ist mein Haus oder meine Wohnung Wert?
Oder wie kann ich am besten ein Haus oder eine Wohnung kaufen in Emden und Umgebung?
Grundsätzlich gilt bei einer Bewertung einer Immobilie das Angebot und Nachfrage Prinzip.
Zum Beispiel hätte eine nach neuesten Standards gebautes Haus mit großem Grundstück am Rand des Nordkaps oder in Tschernobyl keinen allzu hohen Wert.
Andererseits ist ein Altbau in Hamburg am Jungfernstieg, oder im Zentrum von München, wohl kaum noch zu bezahlen.
Die Energie-Effizienz eines Hauses oder einer Wohnung ist mit Sicherheit auch ein wichtiges Kriterium, hinzukommen Wohnqualität, Lage etc.
Was sehr wirklich wichtig ist, es muss der richtige Käufer gefunden werden, nämlich der, der genauso eine Immobilie wie angeboten sucht.
Mieteinnahmen optimieren
Für jede Wohnung gibt es eine angemessene Miete.
Wie hoch ist diese Miete?
Wann darf ich die Miete erhöhen?
Dies sind 2 der häufig gestellten Fragen. Um diese zu beantworten sind Faktoren wie die durchschnittliche ortsübliche Miete, die genaue Lage, der Sanierungszustand, die Größe der Wohnung zu berücksichtigen. Wenn die angemessene Miete ermittelt ist, kann es bedeuten, dass die Miete angepasst werden soll – die Mieterhöhung. Das Gesetz sagt (vereinfacht gesprochen), die Miete darf an den ortsüblichen Durchschnitt angepasst werden, aber sie darf nicht um mehr als 20% innerhalb von 3 Jahren steigen. Die Nebenkosten sind natürlich völlig unabhängig vom eben gesagten zu jederzeit anzupassen.
Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen sind wichtig um Wert der Immobilie zu erhalten und besser noch, zu erhöhen.
Sollten Sie Ihre Immobilie nun z.B. im Energieverbrauch verbessern, sei es durch den Einbau neuer Fester, eine neuen Heizung, einer Dachisolierung oder was auch immer, können Sie diese Kosten mit 10% der Sanierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen, sprich Sie dürfen unabhängig von der „20% 3 Jahre Begrenzung“ weiter erhöhen.
Aber Achtung! Reparaturen gehören nicht dazu. Reparaturen sind Reparaturen und keine Sanierungsmaßnahme.
Steuerliche Aspekte und Fördergelder Haben Sie sich für eine Sanierungsmaßnahme entschieden, haben Sie die Möglichkeit Fördergelder, z.B. in Form von zinsbegünstigten Krediten zu erhalten. Weiter bringt Ihnen eine Sanierungsmaßnahme erhöhte Abschreibungsbeträge, die wiederum Ihre Einkommensteuer reduzieren.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei all Ihren Vorhaben.